Jugendwohngemeinschaft ab 18 Jahre

 

Gemeinsam geht das Lernen leichter

 

Die Jugendwohngemeinschaft ist ein Angebot der Hilfen zur Erziehung nach den § 34 SGB VIII i.V.m. §27 SGB VIII und §41 SGB VIII.

Die Jugendwohngemeinschaft sieht sich als
Erweiterung des bestehenden Hilfeangebots der Jugendhilfe Kinderdorf Stammheim.

Zurzeit bestehen zwei Jugendwohngemeinschaften mit insgesamt neun Plätzen, gemeinschaftlicher Küche und Wohnbereich. Diese Wohnungen befinden sich direkt auf dem Gelände des Kinderdorfes in nachbarschaftlicher Nähe zu den stationären Wohngruppen. Es gibt in Stammheim Einkaufsmöglichkeiten, Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr und außerdem die Möglichkeit der Nutzung der Sportstätten auf dem Gelände des Evangelischen Kinderdorfs Stammheim, wie Schwimmbad oder Sporthalle.

 

Mit dem Rad quer durch den Schwarzwald

Mit verminderter pädagogischer Betreuung, vor allem in den Nachmittags- und Abendstunden – abgestimmt auf den persönlichen Bedarf – können die Jugendlichen Erfahrungen sammeln, wie sich ein eigenverantwortliches Leben anfühlt. Dabei werden die Jugendlichen bestärkt, die Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu regeln. Die Verantwortung geht dabei mehr und mehr zum Jugendlichen über.

 Was fallen für Aufgaben im Alltag an? Wie organisiere ich meinen Haushalt? Wie teile ich mein Geld ein? Wie nutze und gestalte ich meine Freizeit sinnvoll? Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich Hilfe brauche? In dieser Wohnform kann Eigenständigkeit, Versorgung und Verantwortung  gelernt und geübt werden – unter Echtbedingungen. Die Fachkräfte unterstützen vor allem bei der Verselbständigung der jungen Menschen, Begleitung von Ablösungsprozessen und die Stärkung der persönlichen Fähigkeiten.